Beerdigung

Die Bestattung

1.    Über die Bedeutung der christlichen Bestattung

Die Gestaltung eines würdigen Abschieds und die Beisetzung von Verstorbenen ist ein wichtiges religiöses Ritual, dem auch die christlichen Kirchen besondere Bedeutung beimessen. In der Erwartung der Auferstehung der Toten als einem zentralen christlichen Glaubensinhalt wird eine kirchliche Trauerfeier daher als ein Gottesdienst begangen, in dem neben der Erinnerung an die verstorbene Person vor allem das Hoffnung verheißende Evangelium vom ewigen Leben unter Gottes Herrschaft verkündigt wird. So hat die Trauerfeier nicht nur den Charakter des Abschieds von der / dem Verstorbenen und des Geleits in Gottes Reich, sondern ist zugleich seelsorgerlicher Dienst an den Hinterbliebenen.

Mit der Beisetzung auf einem Friedhof wird den Angehörigen nicht nur eine Stätte der Erinnerung an ihre Verstorbenen geschaffen, sondern auch ein Ort, der in ihnen die Hoffnung wach halten soll, dass Gottes Weg mit uns Menschen mit dem Tod nicht zu Ende ist. Die Liebe Gottes zu uns Menschen gilt auch oder gerade in den schweren Stunden als Quelle der Kraft und Hoffnung.

2.    Was ist zu tun?

  • Ist ein Angehöriger verstorben, ist zunächst ein Bestattungsinstitut kontaktieren, das sich um die meisten Formalitäten kümmert und – bei einem häuslichen Todesfall – nach Ausstellung der Todesbescheinigung (durch einen Arzt) den / die Verstorbene abholt.

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, bekommen Sie in der Regel Unterstützung durch die dortigen Pflegekräfte. Auch in diesem Fall ist jedoch ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Bestattung zu beauftragen.

Neben grundsätzlichen Fragen zur Gestaltung der Trauerfeier (z.B. Erd- oder Feuerbestattung) legt das Bestattungsinstitut zusammen mit den Angehörigen den Termin für die Trauerfeier fest und hält dazu – sofern eine kirchliche Beisetzung gewünscht ist – Rücksprache mit dem zuständigen Pfarrer/Pfarrerin. Entweder direkt während des Treffens mit dem Bestatter oder kurz danach vereinbaren Sie mit dem Pfarrer/der Pfarrerin den Termin für ein Beerdigungsgespräch.

Kirchlicher Ansprechpartner für die Trauerfeier ist in der Regel der für den letzten Wohnsitz des / der Verstorbenen zuständige Gemeindepfarrer.

  • Neben einiger weniger Formalitäten dient das Trauergespräch mit dem Pfarrer/der Pfarrerin vor allem der Absprache über den Ablauf des Trauergottesdienstes. Dabei werden Ihnen die einzelnen Elemente des Gottesdienstes und deren Bedeutung erklärt. Praktische Fragen der Gestaltung (z.B. die Auswahl von Liedern oder des Predigttextes) haben ebenso ihren Raum wie ihre persönlichen Fragen. Hier finden Sie den üblichen Ablauf eines Gottesdienstes zur Bestattung: Ablauf Gottesdienst

Neben derartigen Inhalten von eher organisatorischer Natur dient das Trauergespräch auch dem persönlichen Kontakt mit dem Pfarrer/der Pfarrerin, d.h. hinsichtlich der Trauerfeier dem Kennenlernen der verstorbenen Person (zur Erstellung des Lebenslaufs für den Trauergottesdienst), aber auch der Situation der Hinterbliebenen (ggf. zur Klärung weiterer seelsorglicher Begleitung oder anderweitiger Unterstützung).

3.    Praktische Hinweise

  • Aussegnung: Auf Wunsch der Angehörigen kann nach dem Eintritt des Todes eine kurze Andacht am Sterbebett gehalten werden, bei der die / der Verstorbene mit dem Segen Gottes auf den Weg aus dem Sterbehaus geleitet wird.
  • Beerdigungsspruch: Neben dem Lebenslauf steht ein biblisches Wort (aus dem Alten oder Neuen Testament) im Zentrum der Beerdigungsansprache. Es kann (muss jedoch nicht) sich dabei um den Tauf-, Konfirmations- oder Trauspruch der verstorbenen Person handeln.
  • Musikwünsche: Um dem letzten Willen des / der Verstorbenen gerecht zu werden, ist bei Musikwünschen grundsätzlich Vieles möglich; eine vorherige Absprache mit dem Pfarrer/der Pfarrerin (und ggf. dem Kantor) ist jedoch unbedingt erforderlich.
  • Bestattung von nicht-evangelischen Personen: Eine kirchliche Bestattung von Angehörigen einer nicht-christlichen Religion oder von aus der Kirche ausgetretenen Menschen durch einen evangelischen Pfarrer/Pfarrerin ist auf Wunsch der Angehörigen grundsätzlich möglich; allerdings ist auch der Wunsch der ausgetretenen Person zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen (und mit Zustimmung der Angehörigen sowie des zuständigen katholischen Pfarramts) ist eine Bestattung katholischer Kirchenmitglieder durch einen evangelischen Pfarrer/Pfarrerin möglich.
  • Kosten: Sämtliche bei einer Bestattung anfallende Gebühren werden über das Bestattungsinstitut abgerechnet, einschließlich der kirchlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von € 20,--.